Sex stört Nachbarn - Gericht verhängt Maulkorb !
Datum: Mittwoch, dem 09. Februar 2011
Thema: Erotik News @ Liebe, Erotik & Sex


Der Begriff der Rücksichtnahme scheint in heutigen Zeiten so manchem Zeitgenossen nicht geläufig zu sein. Kein Wunder, dass da Gerichte selbst in intimste Lebensbereiche eindringen und einem Wohnungsmieter beibringen müssen, dass er seinen Nachbarn nicht durch "Yippie"-Rufe und lautes Stöhnen beim Sexualverkehr mehr als nötig auf die Nerven gehen darf.

Der neue Mieter im Sechs-Familienhaus:

In einem von dem Amtsgericht Warendorf entschiedenen Fall (Az.: 5 C 414/97) war ein neuer Mieter in ein Sechs-Familienhaus eingezogen. Vom Tag eins weg nervte dieser neu hinzugekommene Mieter seine Nachbarn mit lauter Musik und mit überdeutlichen Lebensäußerungen, die mit sexuellen Tätigkeiten des Mieters in Zusammenhang standen. Letztere waren nach Angaben der Nachbarn sowohl tagsüber als auch nachts mehr als gut vernehmbar.

Der Begriff der Rücksichtnahme scheint in heutigen Zeiten so manchem Zeitgenossen nicht geläufig zu sein. Kein Wunder, dass da Gerichte selbst in intimste Lebensbereiche eindringen und einem Wohnungsmieter beibringen müssen, dass er seinen Nachbarn nicht durch "Yippie"-Rufe und lautes Stöhnen beim Sexualverkehr mehr als nötig auf die Nerven gehen darf.

Der neue Mieter im Sechs-Familienhaus:

In einem von dem Amtsgericht Warendorf entschiedenen Fall (Az.: 5 C 414/97) war ein neuer Mieter in ein Sechs-Familienhaus eingezogen. Vom Tag eins weg nervte dieser neu hinzugekommene Mieter seine Nachbarn mit lauter Musik und mit überdeutlichen Lebensäußerungen, die mit sexuellen Tätigkeiten des Mieters in Zusammenhang standen. Letztere waren nach Angaben der Nachbarn sowohl tagsüber als auch nachts mehr als gut vernehmbar.





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